Geschätze Leserschaft, heute erreichte mich auf dem Postweg der Bescheid zur Festsetzung des Elterngeldes, angefügt das Beiblatt “Ergänzungen zum Elterngeldbescheid”.

Grundsätzlich ein schönes Gefühl, sich auf diesem Weg deutlich mehr Zusatzeinkommen zu gönnen als ein herkömmlicher Hartz4-Bezugsberechtigter. Jedoch hiess es im besagtem Beiblatt nun lapidar in dicken Lettern: ** Keine Freizügigkeitsberechtigung**.

Als Laie in Sachen Gesetzgebung frug ich mich nun sogleich, was passierte, wenn ich meine Frau weiterhin beschlüfe oder gar unbekleidet in meinem Haus umherschweifte? Sollte diese neugewonnene finanzielle Freiheit nun doch Einschränkungen nach sich ziehen?

Ratlos, Ihr

Armin S.