Da ist mir doch fast die Maus durchgegangen, als sich eine Tanzschule aus meiner schönen Heimatstadt erdreistete, mir eine Spam-Mail zu schicken.

Ich habe dann mit einer Variation meiner ersten Antwortmail reagiert (die zweite lautet sinngemäß: “Ihr seid in München, noch eine Spam-Mail, und ich schmeisse Euch nachts die Scheiben ein!”), die ich Euch nicht vorenthalten möchte.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist Ihnen der Beschluss des Landgerichts Traunstein vom 18.12.97 (2 HKO 3755/97) (Zitat: “Die unverlangte Versendung von Werbung an private Email-Anschlüsse ist wettbewerbswidrig”) gerade entfallen, als Sie mich mit Ihrem Werbe-Müll inklusive 500KB grossen Dokumenten in lustigen Schriftarten als Anhang belästigten. Auch der Entscheid des LG Berlin vom 26.08.2003 (Az. 16 O 339/03) könnte in diesem Zusammenhang von Interesse für Sie sein.
Beim Besuch Ihrer Internet-Präsenz musste ich überdies mit Verwunderung feststellen, daß Ihr Impressum nicht dem §6 TDG entspricht.
Ich bitte Sie nun also höflich, aber bestimmt, meine Email-Adresse *UMGEHEND* aus Ihrem Spam-Verteiler zu entfernen, so daß weder Ihnen noch mir weitere Unannehmlichkeiten entstehen.
Zu Ihrer eigenen Bequemlichkeit habe ich den Text dieser Email noch in weiteren Formaten als ebenfalls 500KB grossen Anhang bereitgestellt.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme,
Ben Dover

Ich habe die Mail dann noch als Word-Doc, PDF, JPG und TIFF angehängt.